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Rentenversicherung
Rente - Sichern Sie Ihre Zukunft
Der Streit um die Rentenreform geht weiter. Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit
wurde jedoch schon ein Teil der Rentenreform beschlossen. Für die Erhöhung der
gesetzlichen Renten gilt das sog. Nettolohnprinzip., d.h. die Altersgelder steigen
im gleichen Verhältnis wie die Nettolöhne der Beschäftigten. Dabei bleibt es auch -
allerdings ändert sich die Berechnungsformel für die Nettolöhne. Unter anderem
werden z.B. Steueränderungen zukünftig nicht mehr berücksichtigt; d.h. wenn das
Einkommen der Beschäftigten durch die nächsten Stufen der Steuerreform steigt, wird
sich diese Steigerung nicht auf die Altersrenten auswirken.
Verstaubte Berechnungsgrundlage
Als Fazit steigen die Renten langsamer als bisher, so dass die gesetzliche
Rentenversicherung als alleinige Basis für eine ausrechende Altersvorsorge nicht
ausreichend ist. Schon das derzeitige Rentenniveau (Verhältnis der Rente zum
durchschnittlichen Arbeitsentgelt) liegt bei nur ca. 70% und soll - im Zuge der
geplanten Rentenreform - auf ca. 64% sinken. Tatsächlich könne Sie jedoch nicht
einmal mit diesen 70% rechnen, da bei der Berechnung dieses Rentenwertes von 45
Arbeitsjahren ausgegangen wird, in denen immer das statistische
Durchschnittseinkommen erzielt wurde.
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